Stand: August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Inventis Group UG (haftungsbeschränkt)
Loher Straße 1 · 58511 Lüdenscheid · Deutschland
Geschäftsführer: Siarhei Wehrhahn
Inventis One ist die Produkt- und Plattformmarke, unter der die Inventis Group UG (haftungsbeschränkt) die nachfolgenden Leistungen anbietet. Vertragspartner ist stets die Inventis Group UG (haftungsbeschränkt).
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Inventis Group UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Inventis Group“, und ihren Kunden. Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die AGB gelten insbesondere für Softwarelizenzen, webbasierte Software und Software as a Service, SMM AI, Lead AI, individuelle Softwarelösungen, Websites und Webanwendungen, Automatisierungen, Hosting, Wartung, Support, Beratung und verbundene IT-Leistungen. Ausschließlich für Unternehmer oder Verbraucher geltende Regelungen sind entsprechend gekennzeichnet. Individuelle Vereinbarungen und Leistungsbeschreibungen haben Vorrang.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung von Software, Lizenzen und Dienstleistungen auf unseren Websites stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs eine verbindliche Bestellung ab.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Annahme eines individuellen Angebots, Bereitstellung eines Softwarezugangs oder Lizenzschlüssels oder den Beginn der ausdrücklich vereinbarten Leistung zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet wird.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Produktbeschreibung, gewähltem Lizenzmodell, Angebot oder individueller Vereinbarung. Geschuldet werden ausschließlich die dort beschriebenen Leistungen und Funktionen. Nicht aufgeführte Erweiterungen, Anpassungen, Schnittstellen oder Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrags und können gesondert angeboten und berechnet werden.
§ 4 Digitale Produkte und Softwarezugänge
Die Inventis Group stellt je nach Produkt digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen bereit. Bei webbasierten Anwendungen erhält der Kunde für die Vertragsdauer Zugang zur jeweiligen Software; Umfang und Funktionen richten sich nach dem gebuchten Lizenzmodell.
Verbrauchern stellt die Inventis Group digitale Produkte entsprechend den §§ 327 ff. BGB bereit. Gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierungen und Sicherheitsupdates für Verbraucher bleiben unberührt.
§ 5 Softwarelizenzen
Der Kunde erhält grundsätzlich ein einfaches, nicht ausschließliches und auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht. Umfang und Dauer ergeben sich aus dem Lizenzmodell. Eine an Benutzer, Geräte, Unternehmen oder Standorte gebundene Lizenz darf diesen Umfang nicht überschreiten.
Weitergabe, Vermietung oder Unterlizenzierung an Dritte sind nur zulässig, soweit ausdrücklich vereinbart oder zwingend gesetzlich erlaubt. Technische Schutzmaßnahmen und Lizenzprüfungen dürfen nicht manipuliert oder umgangen werden. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.
§ 6 Geistiges Eigentum und Quellcode
Rechte an Software, Quellcode, Konzepten, Designs, Frameworks, Bibliotheken, Automatisierungen und eigenen Entwicklungen verbleiben bei der Inventis Group beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Bei individuellen Entwicklungen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Allgemeine wiederverwendbare Komponenten und technische Verfahren dürfen auch in anderen Projekten eingesetzt werden, sofern keine vertraulichen Kundeninformationen offengelegt werden.
§ 7 Zulässige Nutzung
Software der Inventis Group darf nicht für rechtswidrige Zwecke, unzulässige Spam- oder Massenwerbung, Verletzungen von Rechten Dritter, Angriffe auf fremde IT-Systeme, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder sonstige rechtswidrige Handlungen verwendet werden. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner konkreten Nutzung und der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich.
§ 8 Recherche- und Analysefunktionen
Funktionen, die Kontakte, Websites, Unternehmen oder andere Daten analysieren, dienen ausschließlich als technische Unterstützung. Ergebnisse stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, ob und auf welcher Rechtsgrundlage er recherchierte Informationen verwendet und Personen oder Unternehmen kontaktiert.
§ 9 Funktionen mit künstlicher Intelligenz
Produkte können Funktionen enthalten, die automatisiert Inhalte oder Vorschläge erzeugen. Diese können Fehler oder unzutreffende Informationen enthalten und sind vor geschäftlicher oder öffentlicher Verwendung angemessen zu prüfen. Die Inventis Group garantiert nicht, dass automatisch erzeugte Inhalte für einen bestimmten rechtlichen, wirtschaftlichen oder fachlichen Zweck geeignet sind.
§ 10 Verfügbarkeit
Bei webbasierten Anwendungen bemüht sich die Inventis Group um zuverlässige Verfügbarkeit. Eine Mindestverfügbarkeit wird nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung geschuldet. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsupdates, technische Störungen oder Störungen externer Dienste entstehen. Gesetzliche Verbraucheransprüche bei nicht vertragsgemäßer Bereitstellung bleiben unberührt.
§ 11 Drittanbieter und Schnittstellen
Software kann Dienste oder Schnittstellen externer Anbieter verwenden. Änderungen oder Ausfälle externer Dienste können Funktionen beeinflussen. Die Inventis Group haftet nicht für Störungen, die ausschließlich durch einen externen Anbieter verursacht wurden und von ihr nicht zu vertreten sind. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 12 Individuelle Softwareentwicklung
Bei individuellen Projekten ergibt sich der Funktionsumfang aus der Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen können zusätzliche Kosten verursachen und den Zeitplan verändern. Über wesentliche Zusatzkosten wird der Kunde vor Durchführung der Zusatzleistung informiert.
§ 13 Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt notwendige Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung und stellt sicher, dass er zur Nutzung der bereitgestellten Inhalte berechtigt ist. Durch verspätete Mitwirkung verursachte Verzögerungen verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 14 Preise
Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss angegebene Preis. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können zusätzlich Nettopreise ausgewiesen werden. Bei laufenden Verträgen ergibt sich die wiederkehrende Vergütung aus dem gewählten Lizenzmodell.
Für Softwarelizenzen gilt der beim gewählten Produkt und Abrechnungsplan konkret ausgewiesene Preis. Steuern, Abrechnungszeitraum, Gesamtpreis und gegebenenfalls wiederkehrende Zahlungen werden vor Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung im Checkout angezeigt.
Individuelle Entwicklung, Einrichtung, Support, Wartung und sonstige Zusatzleistungen sind nur umfasst, wenn sie beim Produkt oder im Vertrag ausdrücklich genannt werden. Eine für ein konkretes Lizenzmodell vereinbarte Preisstaffel wird durch spätere Änderungen allgemeiner Listenpreise während einer vereinbarten Mindestlaufzeit nicht verändert.
§ 15 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt derzeit grundsätzlich auf Rechnung per Banküberweisung. Die Zahlungsfrist steht auf der Rechnung; ohne andere Vereinbarung beträgt sie sieben Kalendertage ab Zugang. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzliche Verzugspauschale für Unternehmer wird nur bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen verlangt.
Wiederkehrende Lizenzvergütungen werden monatlich abgerechnet, soweit im konkreten Angebot oder Lizenzmodell keine andere Abrechnungsweise angegeben ist.
§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung
Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Produkt oder Lizenzmodell. Ohne vereinbarte Mindestlaufzeit wird ein laufender Vertrag unbefristet geschlossen und kann, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, mit einem Monat Frist zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Eine etwaige Mindestlaufzeit sowie die Regelung zu Ende oder Verlängerung des Vertrags werden vor Vertragsschluss beim konkreten Lizenzmodell angegeben. Gegenüber Verbrauchern ist eine stillschweigende Verlängerung nach Ablauf einer Mindestlaufzeit nur auf unbestimmte Zeit vorgesehen; der verlängerte Vertrag kann dann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
Kündigungen können mindestens in Textform, beispielsweise per E-Mail, sowie über die Seite „Verträge hier kündigen“ erfolgen.
§ 17 Vertragsende
Nach Ende eines zeitlich begrenzten Software- oder Lizenzvertrags endet grundsätzlich das entsprechende Nutzungsrecht. Zugänge und Lizenzschlüssel dürfen deaktiviert werden. Der Kunde sollte benötigte eigene Daten rechtzeitig sichern oder exportieren. Gesetzliche Ansprüche und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 18 Mängelrechte
Für Verbraucher gelten bei digitalen Produkten insbesondere die §§ 327 ff. BGB; gesetzliche Rechte wegen nicht vertragsgemäßer Bereitstellung werden nicht eingeschränkt. Bei Unternehmern erhält die Inventis Group bei einem berechtigten Mangel zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung, soweit gesetzlich zulässig. Fehler sollen möglichst genau beschrieben und erforderliche Informationen zur Analyse bereitgestellt werden.
§ 19 Support und Wartung
Support, individuelle Anpassungen und zusätzliche Betreuung sind nur im Umfang des Produkts oder Support-/Wartungspakets geschuldet. Gesetzliche Mängelansprüche und gesetzlich erforderliche Aktualisierungen bleiben unberührt. Zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden.
§ 20 Kein wirtschaftliches Erfolgsversprechen
Die Inventis Group garantiert keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Umsätze, Verkäufe, Leads, Reichweiten, Suchmaschinenpositionen oder sonstigen Geschäftsergebnisse.
§ 21 Haftung
Die Inventis Group haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden Haftungsvorschriften und im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 22 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung. Soweit die Inventis Group personenbezogene Daten im Auftrag eines Geschäftskunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 23 Verbraucher und Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung, die vor Vertragsschluss bereitgestellt wird. Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 24 Unternehmer
Ist der Kunde Unternehmer, können bei Vorliegen der Voraussetzungen die gesetzliche Verzugspauschale und die für Unternehmer geltenden Verzugszinsen verlangt werden. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand der Sitz der Inventis Group vereinbart werden.
§ 25 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
§ 26 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.